Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
- Beim Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung.
- Bei Neuvermietung oder Verpachtung an neue Mieter.
- Beim Neubau (dort als Teil des Nachweisverfahrens).
- Bei Aushang in größeren öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr.
Wann muss der Ausweis vorgelegt werden?
Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert spätestens bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden. Nach Vertragsabschluss ist er der neuen Eigentümer- oder Mietpartei unverzüglich zu übergeben — als Original oder Kopie.
Bereits in einer Immobilienanzeige (z. B. in einem Onlineportal) müssen Pflichtangaben aus dem Energieausweis stehen, etwa die Art des Ausweises, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger und das Baujahr.
Welche Gebäude sind von der Pflicht befreit?
- Baudenkmäler (unter Denkmalschutz stehende Gebäude).
- Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
- Selbst genutzte Immobilien, die nicht verkauft oder vermietet werden.
- Ferienhäuser, die nur kurzzeitig und nicht regelmäßig beheizt werden.
Welche Strafen drohen ohne gültigen Energieausweis?
Wer den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung nicht oder zu spät vorlegt oder die Pflichtangaben in einer gewerblichen Immobilienanzeige weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem GEG. Die Bußgelder können bis zu 10.000 € betragen.
Brauche ich für eine einzelne Eigentumswohnung einen Ausweis?
Energieausweise werden in Deutschland grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung verwenden Sie daher den Energieausweis des Gesamtgebäudes, den in der Regel die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwaltung bereithält.